Gesundheitsschutz/ Infektionsschutz – Hygiene und Sicherheit

Unsere Einrichtung hat Sorge zu tragen für Kinder und Personal.

In Krankheitsfällen, wie Erkältung, Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Fieber, Scharlach sind die Eltern angehalten ihre Kinder zu Hause zu betreuen.

Bei Erkrankungen des Kindes oder eines Familienangehörigen an einer ansteckenden, übertragbaren und meldepflichtigen Krankheit (z.B. Diphterie, Masern, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankungen, Gelbsucht, übertragbare Augen- und Hauterkrankungen) sowie beim Befall von Läusen und anderem Ungeziefer, muss der Leiterin sofort Meldung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag.

Der Besuch der Einrichtung ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen. Wir bitten um ein ärztliches Attest, damit das Kind die Einrichtung wieder besuchen kann.

Medikamente in unserer Kita

Grundsätzlich sei gesagt, wir, das Personal von St. Barbara, geben den Kindern keine Medikamente.

Ist ein Kind krank, ist die beste Medizin, die Fürsorge und Zuwendung des Elternhauses.

In bestimmten Fällen ist es nötig, dass wir eine Ausnahme machen.

Dies gilt z.B. für chronisch kranke Kinder, denen ohne ihr Medikament ein Besuch der Kita verwehrt werden müsste. Eine gründliche Absprache zwischen Eltern und Betreuungspersonal ist hier Voraussetzung und eine schriftliche Verordnung des Medikamentes durch den Arztes Pflicht.

  • Bei chronisch erkrankten Kindern schreibt der Arzt für uns eine Medikamentenversorgung heraus und erklärt uns darin genau die Anwendung und Verabreichung des Medikamentes.
  • Bei anderen Krankheiten z.B. Erkältung, Schnupfen usw. brauchen wir vom Arzt eine Bescheinigung der Medikamentenverabreichung.

Dieser Plan wird kostenlos vom Arzt ausgefüllt. Wir haben auch in der Einrichtung Vordrucke, die mit zum Arzt genommen und dort ausgefüllt werden können.

Weiterhin gibt es vom Gesundheitsamt die Auflage, dass gekühlte Medikamente nicht mehr bei uns im Kühlschrank gelagert werden dürfen. Jedoch kann man das verschriebene Medikament in einer separaten Box mit Kühlakkus mitbringen.